Reise-
und Zahlungsbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die
Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH ( im folgenden FTI
) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingunen.
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| 1. Abschluss des Reisevertrages |
Die
Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich
bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung
über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an
Sie oder Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und
FTI zu Stande. |
| 2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen |
Mit
der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über
den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB
für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen
an FTI auf die gebuchten Reiseleistungen. Der Reisepreis ist gegen Aushändigung
der Reiseunterlagen zur Zahlung fällig. Dies Reiseunterlagen liegen
ab 14 Tage vor Reiseantritt zur Abholung bei FTI bzw. in Ihrem Reisebüro
bereit. Die Zahlung muß spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise
erfolgen. Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen,
so stellen Sie bitte sicher, daß der Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt
dem auf der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben
ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet
ist. |
| 3. Leistungen / Nebenabreden |
Der
Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung
von FTI. Nebenabreden ( Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche
usw. ) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung
von FTI. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu
bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung
auf der Buchungsbestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche
auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für
dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden
kann. |
| 4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge |
Bei
den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für
die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche
Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen
bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro
noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen
Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung
selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen
kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen
erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.Berücksichtigen
Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige
Umbuchungen zulässt. |
| 5. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften |
Als
Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei
denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI
vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft
verfügen, so wollen Sie FTI hierüber ausdrücklich informieren.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind,
empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits
vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.
FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten
Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen
darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem
Tropeninstitut. |
| 6. Mindestteilnehmerzahlen |
Bei
Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl
ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt
kann spätestens bis 3 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden.
Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige durch
die Buchung entstandene Kosten werden übernommen, sofern Sie nicht
von einem Ersatzangebot von FTI Gebrauch machen. |
| 7. Ersatzperson |
FTI
berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen
Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson
benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit
durch den Personenwechsel weitere Kostenseitens der Leistungsträger
(z.B. Ticketausstellungskosten etc) anfallen, werden diese gesondert belastet. |
| 8. Rücktritt |
Der
Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung
bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen.
Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung
der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen
Leistung. Bei mehreren einzelnen Leistungen Leistungen sind die Stornogebühren
einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren. Im Falle eines
Rücktritts fallen je nach Leistungsart folgende unterschiedliche
Entschädigungssummen an, so weit bei der Leistungsbeschreibung
nicht ausdrücklich hiervon abweichende Stronosätze angegeben
sind: Transatlantikflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet: Die
Stornokosten entnehmen Sie bitte den Angaben bei der Leistungsbeschreibung. |
| 9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung |
Weisen
die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich
bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene
Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige
bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur
Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche
(Minderung, Schadenersatz) geltend machen können. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. |
| 10. Haftungsbeschränkung |
Soweit
ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt
worden ist, beziehungsweise von FTI allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt. |
| 11. Abtretungsverbot |
Die
Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag
ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch
gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die
vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen,
die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben. |
| 12. Reiseversicherungen |
In
den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt,
Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,
Reisehaftpflicht-, Kranken und Unfallversicherung. Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden. |
| 13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung |
Sollte
eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig
sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder
des gesamten Reisevertrages zu Folge. |
| 14. Gerichtsstand |
Der
Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner
von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch
zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort
aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt
oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner
von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart. |
| Ihr Vertragspartner: |
| Frosch
Touristik GmbH Friedenstr. 32 81671 München, AG München, HRB 71745 |