Reise- und Zahlungsbedingungen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Buchung von Reiseleistungen der Frosch Touristik GmbH ( im folgenden FTI ) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingunen.
 
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich bei FTI oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch FTI an Sie oder Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und FTI zu Stande.
 
2. Bezahlung des Reisepreises und Aushändigung der Reiseunterlagen
Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für alle unter Beachtung dieser Zahlungsbedingungen erfolgten Zahlungen an FTI auf die gebuchten Reiseleistungen. Der Reisepreis ist gegen Aushändigung der Reiseunterlagen zur Zahlung fällig. Dies Reiseunterlagen liegen ab 14 Tage vor Reiseantritt zur Abholung bei FTI bzw. in Ihrem Reisebüro bereit. Die Zahlung muß spätestens 7 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen, so stellen Sie bitte sicher, daß der Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt dem auf der Buchungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist.
 
3. Leistungen / Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Katalog sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von FTI. Nebenabreden ( Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche usw. ) bedürfen einer ausdrücklich schriftlichen Bestätigung von FTI. Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung von FTI nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.
 
4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Reisetage handelt es sich zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten. Die genauen Reisezeiten werden mit Übersendung der Reiseunterlagen bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere Anschlussbeförderungen buchen, so berücksichtigen Sie diesen Umstand ebenso wie den Umstand, dass es bei der Beförderung selbst immer zu Verzögerungen aus vielfachen Gründen kommen kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei Buchung von Anschlussbeförderungen erst nach, ob die genauen Zeiten bereits bekannt sind.Berücksichtigen Sie bei der Buchung von Anschlussbeförderungen auch ausreichende Zeitabstände für etwaige Verzögerungen bei der Beförderung. Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl, die kostengünstige Umbuchungen zulässt.
 
5. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von FTI vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie FTI hierüber ausdrücklich informieren. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären. FTI wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften und empfehlenswerten Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
 
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist FTI berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 3 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Etwaige durch die Buchung entstandene Kosten werden übernommen, sofern Sie nicht von einem Ersatzangebot von FTI Gebrauch machen.
 
7. Ersatzperson
FTI berechnet 30,00 € pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kostenseitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc) anfallen, werden diese gesondert belastet.
 
8. Rücktritt

Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei FTI. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bei einem Rücktritt hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Bei mehreren einzelnen Leistungen Leistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren. Im Falle eines Rücktritts fallen je nach Leistungsart folgende unterschiedliche Entschädigungssummen an, so weit bei der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich hiervon abweichende Stronosätze angegeben sind:

Landarrangement mit Flug oder ohne eingeschlossenen Flug

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15% mindestens
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 75% des Reisepreises.

Transatlantikflüge, Interkontinentalflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:

Die Stornokosten entnehmen Sie bitte den Angaben bei der Leistungsbeschreibung.

Einzelleistungen wie z.B. Konzert, Opern, Theater, Ballkarten, Verkehrsmitteltickets, Skipässe, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen, sondern müssen im Einzelfall abgerechnet werden, wobei oftmals Stornokosten in Höhe von 100 % entstehen können.

Mietwagen:
Bis Reisebeginn EURO 28.- pro Mietwagen. Diese Regelung gilt nur bei Stornierungen von Mietwagen, nicht aber bei Stornierungen kombinierter Reisen oder bei Stornierungen von Geländefahrzeugen, Campern oder Wohnmobilen.

Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten.

Grundsätzlich wird sich FTI bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an FTI erstattet werden, wird FTI diese auch an den Kunden erstatten.

 
9. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend machen können.

Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadenersatz direkt bei FTI in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen.

Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für die Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
 
10. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von FTI herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von FTI allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
 
11. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
 
12. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken und Unfallversicherung.

Soweit FTI oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltendgemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.
 
13. Unwirksamkeit einer Reisebedingung
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam beziehungsweise unzulässig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen oder des gesamten Reisevertrages zu Folge.
 
14. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von FTI ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von FTI keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von FTI um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
 
Ihr Vertragspartner:
Frosch Touristik GmbH
Friedenstr. 32
81671 München, AG München, HRB 71745